Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

Zu den Zielen der sensomotorisch-perzeptiven Behandlung gehören

  • Verbesserung von Haltung, Bewegungsmustern, Gleichgewichtssinn und Koordination
  • Abbau pathologischer Bewegungsmuster bzw. Erlernen von zielführenden und harmonischen Bewegungen
  • Steigerung der Bewegungsgeschwindigkeit (psychomotorisches Tempo) und Bewegungsqualität
  • Schulung der basalen Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen, Fühlen), der Wahrnehmungsverarbeitung und Wahrnehmungsumsetzung, auch als SI-sensorische Integration bekannt
  • Erlernen und Anwenden von Ersatzfunktionen und therapeutischen Hilfsmitteln zur Kompensation erworbener oder angeborener Einschränkungen sowie Entwicklung bzw. Erhalt von Alltagsfähigkeiten (soziales Verhalten, Selbstversorgung, Handlungsfähigkeit)

Bewährt hat sich die sensomotorisch-perzeptive Behandlung unter anderem bei

  • Störungen in der frühkindlichen Entwicklung
  • Autismus-Spektrum Störung / ADS / ADHS
  • Trisomie 21 (Downsyndrom)
  • Störungen in der Entwicklung der kindlichen Hand – speziell Graphomotorik und Bestimmung der Händigkeit
  • Störung der Konzentration und Wahrnehmung
  • Degenerative Erkrankungen z.B. Demenz, Morbus Parkinson
  • Zustand nach Schlaganfall
  • Sensibilitätsstörungen

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung? +

Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung verbessert Haltung, Bewegungsmuster, Gleichgewichtssinn und Koordination. Sie hilft beim Abbau pathologischer Bewegungsmuster und fördert das Erlernen von zielführenden und harmonischen Bewegungen.

Welche Ziele werden verfolgt? +

Zu den Zielen gehören: Steigerung der Bewegungsgeschwindigkeit und -qualität, Schulung der basalen Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen, Fühlen), Erlernen von Ersatzfunktionen sowie Entwicklung bzw. Erhalt von Alltagsfähigkeiten.

Bei welchen Erkrankungen wird sie eingesetzt? +

Die Behandlung hat sich bewährt bei frühkindlichen Entwicklungsstörungen, Autismus-Spektrum-Störung, ADS/ADHS, Trisomie 21, Störungen der kindlichen Handentwicklung, Konzentrations- und Wahrnehmungsstörungen, Demenz, Morbus Parkinson, Zustand nach Schlaganfall und Sensibilitätsstörungen.

Benötige ich eine ärztliche Verordnung? +

Ja, für alle Therapieleistungen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese ist in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gültig und sollte rechtzeitig erneuert werden, um eine lückenlose Therapie zu gewährleisten.

Wie läuft die Kostenübernahme ab? +

Die Abrechnung der Therapieleistungen erfolgt direkt mit der Krankenkasse, sofern eine gültige Verordnung vorliegt. Pro Verordnung kann eine Zuzahlungsgebühr berechnet werden, falls keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Wo können Termine vereinbart werden? +

Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Wir haben Standorte in Leipzig und Torgau. Kontaktieren Sie uns direkt für einen Termin in Ihrer Nähe.